A1 Wholesale

NGA Rollout & Standardangebote Österreichweit

Gemäß dem Bescheid M 1.5/15-115 der Telekom-Control-Kommission vom 24.07.2017 stellen wir hier Informationen über unseren Netzausbau bereit und kommen damit unseren Veröffentlichungsverpflichtungen nach.

Wholesalekunden wenden Sich bei Fragen bitte an ws.regulated.sales.fixed@a1.at

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Wenn mehrere Betreiber gleichzeitig xDSL-Übertragungssysteme im Kupfernetz von A1 einsetzen möchten, bedarf es konkreter Regelungen im Hinblick auf die Koexistenz dieser Systeme, um gegenseitige Beeinflussungen und Störungen zu vermeiden. Die nachstehend angeführten Richtlinien (sogenannte Anschalterichtlinien – ASR) regeln die Beschaltung von Kupferdoppeladern im Netz der A1 mit xDSL-Übertragungssystemen auf abstrakter Ebene, unabhängig vom konkreten Standort. Diese gelten wechselseitig sowohl für A1 als auch für alle Entbündelungspartner, welche den physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nutzen. Die nachfolgenden Regelungen im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung des Versorgungsbereiches ab HVt durch die Errichtung vorgelagerter Einheiten bzw. infolge des Vectoring-Einsatzes in Schaltstellen von A1 basieren dabei auf dem Bescheid M 1.5/15-115 vom 24.07.2017.

Wir unterscheiden hierbei zwischen Anschalterichtlinien (ASR) für den Einsatz von VDSL2 bzw. G.fast Systemen in vorgelagerten Standorten (DSLAMs/DPUs) Anschalterichtlinien@ARU (gültig ab 31.03.2020), sowie andererseits für den Einsatz von xDSL-Systemen in Hauptverteilerstandorten (HVTs).
Anschalterichtlinien@HVT (gültig ab 31.03.2020)
 
 Für welche Standorte die allgemeinen ASR konkrete Gültigkeit erlangen, kann zwei Anhängen zu den jeweiligen ASR entnommen werden.

Wir unterscheiden hierbei zwischen dem Anhang A zu den Anschalterichtlinien für den Einsatz von VDSL2 Systemen in vorgelagerten DSLAMs/DPUs Anhang A *

Andererseits dem Anhang H zu den Anschalterichtlinien für den Einsatz von xDSL-Systemen ab Hauptverteiler. Anhang H *

Neben dem Anhang A umfassen die Anschalterichtlinien für den Einsatz von VDSL2 bzw. G.fast Systemen in vorgelagerten Standorten auch noch einen Anhang B in welchem die VDSL2 PSD-Masken (Breakpoints) angeführt sind ASR@ARU_Anhang_B*

Obige Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil der zugrundeliegenden Anschalterichtlinien.
 
In Ergänzung zu den obigen Anschalterichtlinien finden Sie nachfolgend Nutzungsbedingungen, welche definieren, unter welchen Rahmenbedingungen A1 Technologien wie Vectoring oder G.fast einsetzt (z.B. im Hinblick auf das genutzte Frequenzspektrum).

Wir unterscheiden hierbei zwischen Nutzungsbedingungen für den Einsatz von Vectoring bei VDSL2 Systemen und Nutzungsbedingungen_Vectoring(gültig ab 31.03.2020) Nutzungsbedingungen für den Einsatz von G.fast Systemen.
Nutzungsbedingungen_G.fast
 
Nachfolgend finden Sie die Standortliste gemäß Anhang 11 betreffend den Vertrag breitbandige Internetzugangslösungen sowie Voice over Broadband-only zur Realisierung von Geschäftskundenprodukten.
Anhang 11_Standortliste*

Entsprechend den Vorgaben des Bescheides M1.5/15-105 vom 24.07.2017 finden Sie unter nachstehendem Link regelmäßig aktualisierte Informationen über die Fertigstellung von FTTH-Ausbauvorhaben betreffend die Erschließung einzelner Gebäude.
FTTH Einzelobjekte*

Nachfolgend finden sie das Standardangebot für den Zugang zu passiver Infrastruktur (Leerverrohrung bzw. unbeschaltete Glasfaser), welche im Zuge der Breitbandförderung BBA2020 errichtet wurde. Dieses Standardangebot ist gültig für alle Anfragen ab 01.06.2022.
Standardangebot_Duct_Fibre_BBA2020

Nachfolgend finden sie das Standardangebot für den Zugang zu passiver Infrastruktur (Leerverrohrung bzw. unbeschaltete Glasfaser), welche im Zuge der Breitbandförderung BBA2030 errichtet wurde. Dieses Standardangebot ist gültig für alle Anfragen ab 01.01.2024.
Standardangebot_Duct_Fibre_BBA2030