{"id":5105,"date":"2023-05-23T08:39:45","date_gmt":"2023-05-23T08:39:45","guid":{"rendered":"https:\/\/wholesale.a1.at\/?page_id=5105"},"modified":"2024-09-13T10:56:44","modified_gmt":"2024-09-13T10:56:44","slug":"nga-rollout-osterreichweit","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wholesale.a1.at\/nga-rollout-osterreichweit\/","title":{"rendered":"NGA Rollout \u00f6sterreichweit"},"content":{"rendered":"
\n\tGem\u00e4\u00df dem Bescheid M 1.5\/15-115 der Telekom-Control-Kommission vom 24.07.2017 stellen wir hier Informationen \u00fcber unseren Netzausbau bereit und kommen damit unseren Ver\u00f6ffentlichungsverpflichtungen nach.<\/p>\t<\/div>\n\n\t\n<\/div>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n\n
\n\tWholesalekunden<\/strong>\u00a0wenden Sich bei Fragen bitte an\u00a0ws.regulated.sales.fixed@a1.at<\/a><\/p>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n\n \n\tDie mit * gekennzeichneten Dokumente k\u00f6nnen nur durch Eingabe von\u00a0User und Passwort ge\u00f6ffnet werden.<\/strong><\/p>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n\n\n \n\tWenn mehrere Betreiber gleichzeitig xDSL-\u00dcbertragungssysteme im Kupfernetz von A1 einsetzen m\u00f6chten, bedarf es konkreter Regelungen im Hinblick auf die Koexistenz dieser Systeme, um gegenseitige Beeinflussungen und St\u00f6rungen zu vermeiden. Die nachstehend angef\u00fchrten Richtlinien (sogenannte Anschalterichtlinien – ASR) regeln die Beschaltung von Kupferdoppeladern im Netz der A1 mit xDSL-\u00dcbertragungssystemen auf abstrakter Ebene, unabh\u00e4ngig vom konkreten Standort. Diese gelten wechselseitig sowohl f\u00fcr A1 als auch f\u00fcr alle Entb\u00fcndelungspartner, welche den physischen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nutzen. Die nachfolgenden Regelungen im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Einschr\u00e4nkung des Versorgungsbereiches ab HVt durch die Errichtung vorgelagerter Einheiten bzw. infolge des Vectoring-Einsatzes in Schaltstellen von A1 basieren dabei auf dem Bescheid M 1.5\/15-115 vom 24.07.2017.
Wir unterscheiden hierbei zwischen\u00a0Anschalterichtlinien (ASR)<\/strong> f\u00fcr den Einsatz von VDSL2 bzw. G.fast Systemen in vorgelagerten Standorten (DSLAMs\/DPUs) Anschalterichtlinien@ARU<\/a>\u00a0(g\u00fcltig ab 31.03.2020), sowie andererseits f\u00fcr den Einsatz von xDSL-Systemen in Hauptverteilerstandorten (HVTs).
Anschalterichtlinien@HVT<\/a>\u00a0(g\u00fcltig ab 31.03.2020)
\u00a0
\u00a0F\u00fcr welche Standorte die allgemeinen ASR konkrete G\u00fcltigkeit erlangen, kann\u00a0zwei Anh\u00e4ngen<\/strong>\u00a0zu den jeweiligen ASR entnommen werden.
Wir unterscheiden hierbei zwischen dem Anhang A<\/strong>\u00a0zu den Anschalterichtlinien f\u00fcr den Einsatz von VDSL2 Systemen in vorgelagerten DSLAMs\/DPUs Anhang A *<\/a>
Andererseits dem Anhang H<\/strong>\u00a0zu den Anschalterichtlinien f\u00fcr den Einsatz von xDSL-Systemen ab Hauptverteiler. Anhang H *<\/a>
Neben dem Anhang A umfassen die Anschalterichtlinien f\u00fcr den Einsatz von VDSL2 bzw. G.fast Systemen in vorgelagerten Standorten auch noch einen\u00a0Anhang B<\/strong>\u00a0in welchem die VDSL2 PSD-Masken (Breakpoints) angef\u00fchrt sind\u00a0ASR@ARU_Anhang_B*<\/a>
Obige Anh\u00e4nge bilden einen integrierenden Bestandteil der zugrundeliegenden Anschalterichtlinien.
\u00a0
In Erg\u00e4nzung zu den obigen Anschalterichtlinien finden Sie nachfolgend\u00a0Nutzungsbedingungen,<\/strong>\u00a0welche definieren, unter welchen Rahmenbedingungen A1 Technologien wie Vectoring oder G.fast einsetzt (z.B. im Hinblick auf das genutzte Frequenzspektrum).
Wir unterscheiden hierbei zwischen Nutzungsbedingungen f\u00fcr den Einsatz von\u00a0Vectoring<\/strong>\u00a0bei VDSL2 Systemen und Nutzungsbedingungen_Vectoring<\/a>(g\u00fcltig ab 31.03.2020) Nutzungsbedingungen f\u00fcr den Einsatz von\u00a0G.fast<\/strong>\u00a0Systemen.
Nutzungsbedingungen_G.fast<\/a>
\u00a0
Nachfolgend finden Sie die Standortliste gem\u00e4\u00df Anhang 11 betreffend den Vertrag breitbandige Internetzugangsl\u00f6sungen sowie Voice over Broadband-only zur Realisierung von Gesch\u00e4ftskundenprodukten.
Anhang 11_Standortliste*<\/a>
Nachfolgend finden sie das Standardangebot f\u00fcr den Zugang zu passiver Infrastruktur (Leerverrohrung bzw. unbeschaltete Glasfaser), welche im Zuge der Breitbandf\u00f6rderung\u00a0BBA2020<\/strong>\u00a0errichtet wurde. Dieses Standardangebot ist g\u00fcltig f\u00fcr alle Anfragen ab 01.06.2022.
Standardangebot_Duct_Fibre_BBA2020<\/a>
Nachfolgend finden sie das Standardangebot f\u00fcr den Zugang zu passiver Infrastruktur (Leerverrohrung bzw. unbeschaltete Glasfaser), welche im Zuge der Breitbandf\u00f6rderung\u00a0BBA2030<\/strong>\u00a0errichtet wurde. Dieses Standardangebot ist g\u00fcltig f\u00fcr alle Anfragen ab 01.01.2024.
Standardangebot_Duct_Fibre_BBA2030<\/a>
<\/p>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"departments":[],"class_list":["post-5105","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\n